Spiele erst ab 18 Jahren, und in jedem Konto von Don Casino findest du Einzahlungslimits, Verlustlimits, Einsatzlimits, Selbstsperre und Auszeit.
Diese Übersicht hilft dir, bevor du dich anmeldest oder dein erstes Limit planst.
Nach diesen fünf Punkten hast du dein Konto so eingestellt, wie es zu deinem Budget passt.
Nimm dir diese wenigen Minuten, damit die Grenze schon vor dem ersten Einsatz steht.
Fachliche Beratung gehört nicht in ein Kasino, deshalb verweisen wir an unabhängige Stellen.
Je früher du solche Zeichen bemerkst, desto leichter wird der Schritt zurück. Ein Limit im Konto oder eine Auszeit schafft Abstand, ohne dass du dich erklären musst.
Fällt dir einer dieser Punkte bei dir auf, lohnt sich ein ehrlicher Blick.
Altersgrenze und Ausweisprüfung. Ein Konto bei Don Casino gibt es erst ab 18 Jahren. Vor der ersten Auszahlung prüfen wir deine Identität anhand von Personalausweis oder Reisepass.
Richte die Sperre gemeinsam ein. Auf dem Familienrechner oder Handy hilft eine Sperrsoftware, die Glücksspielseiten blockiert. Richte sie zusammen mit dem Jugendlichen ein, damit die Regel sichtbar und nicht heimlich ist.
Wenn dein Umfeld betroffen ist. Ein Gespräch ohne Vorwürfe öffnet mehr als jede Kontrolle. Bei der Telefonberatung 0800 040 080 bekommen Angehörige rund um die Uhr kostenlos und anonym Rat.
Abstand statt Durchhalten. Eine Auszeit bedeutet, dass du kurz Abstand vom Spielen nimmst, etwa für Stunden oder Tage. Du setzt sie selbst im Konto und der Zugang bleibt für die gewählte Zeit gesperrt, danach gilt dein Konto wie zuvor. Ein Limit ist dabei nicht nötig.
Selbstsperre statt Zurücknehmen. Bei einer Selbstsperre im Konto wird der Zugang zum Spielen für einen längeren Zeitraum geschlossen. Sie wird im Konto beantragt, und früher als vereinbart lässt sie sich nicht rückgängig machen. Ein Neuanfang beginnt erst nach Ablauf dieser Frist.
Die nationale Spielsperre. Schweizer Spielbanken führen die Spielsperre nach Art. 80 BGS unter Aufsicht der ESBK. Du verlangst sie bei einer Spielbank; aufgehoben wird sie frühestens nach drei Monaten auf Antrag, mit Einbezug einer fachkundigen Stelle nach Art. 81 BGS. Sie gilt landesweit. esbk.admin.ch
Diese Antworten schliessen die Lücken, die nach den Werkzeugen und dem Spielerschutz bleiben.
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